Kostenübernahme einer Psychotherapie

So gross wie der Therapiedschungel ist, so gross ist auch die Verwirrung bei Versicherungen und deren Leistungserbringung. Dies ist auch beim Thema Psychotherapie nicht anders. Wir klären auf und stützen uns auf die Gesetzartikel gemäss der KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung).
- Gemäss Art. 3 übernimmt die Grundversicherung die Kosten für höchstens zehn Sitzungen (dienen zur Abklärung ob weitere Sitzungen notwendig sind).
- Wird eine Fortsetzung der Behandlung empfohlen, so muss der Psychiater oder Vertrauensarzt einen Antrag bei der entsprechenden Versicherung, mit Begründung einreichen.
- Der Versicherer teilt der versicherten Person innerhalb 15 Tagen mit, ob und in welchem Umfang die Kosten für die Therapie übernommen werden.
- Die Kosten werden für höchstens 30 Sitzungen übernommen
- Danach muss ein erneuter Antrag gestellt werden

Genaue Informationen erhaltet Ihr hier!
So gross wie der Therapiedschungel ist, so gross ist auch die Verwirrung bei Versicherungen und deren Leistungserbringung. Dies ist auch beim Thema Psychotherapie nicht anders. Wir klären auf und stützen uns auf die Gesetzartikel gemäss der KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung).
- Gemäss Art. 3 übernimmt die Grundversicherung die Kosten für höchstens zehn Sitzungen (dienen zur Abklärung ob weitere Sitzungen notwendig sind).
- Wird eine Fortsetzung der Behandlung empfohlen, so muss der Psychiater oder Vertrauensarzt einen Antrag bei der entsprechenden Versicherung, mit Begründung einreichen.
- Der Versicherer teilt der versicherten Person innerhalb 15 Tagen mit, ob und in welchem Umfang die Kosten für die Therapie übernommen werden.
- Die Kosten werden für höchstens 30 Sitzungen übernommen
- Danach muss ein erneuter Antrag gestellt werden

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Wichtig: Psychologinnen und Psychologen sind keine Ärzte, Psychiater/innen jedoch schon! Sehr oft findet sich eine Praxis wo beide zusammenarbeiten. Daher muss eine Therapie vom Arzt delegiert werden, damit die Leistungsübernahme der Grundversicherung gewährleistet ist. Delegiert bedeutet nicht, dass der oder die Psychiater/in jeweils sagt was getan werden muss, sondern nach Rücksprache mit der Psychologin einer Fortsetzung der Therapie zustimmt und diese empfiehlt! Dabei wird der oder die Patient nur sehr selten mit dem Psychiater in Kontakt treten, sondern lediglich mit dem oder der Therapeut/in.

Nicht zu vergessen ist die Franchise! Diese bewegt sich zwischen 300.- und 2'500.-. Ihr trägt somit alle Kosten bis die Franchise gedeckt ist, erst ab dann werden Kosten durch die Versicherung übernommen!

Beispiel:
Max M. möchte professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und findet eine geeignete Psychologin. In der ersten Sitzungen klärt sie ihn darüber auf dass sie eine Fortsetzung der Therapie für sinnvoll hält. Max M. willigt ein. Da die Psychologin mit einem Psychiater zusammenarbeitet, wird diese von ihm delegiert und die Kostenübernahme wird mit grosser Wahrscheinlichkeit genehmigt.